Verkehrswende Brandenburg

Forderungen

Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den Landtag nach Art. 76 der Verfassung des Landes Brandenburg (Volksinitiative Brandenburg) auf, alle gesetzgeberischen, verwaltungstechnischen und finanziellen Möglichkeiten zu nutzen, um eine Verkehrswende hin zu einer klimaverträglichen, sicheren und sozial gerechten Mobilität in Brandenburg umzusetzen. Dazu möge der Landtag ein Mobilitätsgesetz mit konkreten Maßnahmen, Zeitplänen, Budgets und Verantwortlichkeiten beschließen, um den Anteil des Umweltverbundes am Verkehr bis zum Jahr 2035 von heute 41% auf 82% zu verdoppeln und den Verkehr in Brandenburg bis 2050 klimaneutral zu gestalten.

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Regionalverkehr ausbauen:

Das Land trifft alle notwendigen Schritte für einen zügigen Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Aus jedem Oberzentrum in Brandenburg soll Berlins Mitte in einer Stunde, aus jedem Mittelzentrum in weniger als 90 Minuten erreichbar sein. Dazu gehört außerdem eine Kapazitätsverdoppelung zu Spitzenzeiten bei viel frequentierten Linien, die Reaktivierung von Strecken und eine Erweiterung des nächtlichen Fahrplanangebotes. Der Kapazitätsausbau des SPNV darf nicht zulasten des Schienengüterverkehrs gehen. Im Gegenteil: Auch dem Güterverkehr auf der Schiene sollen in einem Gesamtsystem Schiene mehr Trassen zur Verfügung stehen.

 

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Neue Brandenburgische Städtelinien

Wo keine Schienenverbindungen existieren oder möglich sind, baut das Land ein 
Netz landesbedeutsamer Buslinien als Querverbindungen zwischen den Eisenbahnachsen auf, um die Brandenburger Städte untereinander besser zu verbinden. Die Anbindung an den Regionalverkehr muss so optimiert werden, dass Berlins Mitte von jeder Gemeinde in Brandenburg mit dem öffentlichen Verkehr in weniger als zwei Stunden erreichbar ist.

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Das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel etablieren

Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und organisatorisch dabei, das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel zu stärken und deutlich auszubauen. Damit soll erreicht werden, dass bis zum Jahr 2035 an jeder Straße innerorts, auf der mehr als 30 km/h zugelassen sind, attraktive und ausreichend breite Radwege durch Umbau, Ausbau oder Neubau angelegt werden. Außerdem entwickelt das Land ein Konzept für gemeinde- und kreisübergreifende Radschnellverbindungen und unterstützt aktiv deren Umsetzung.

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Radtourismus stärken

Die touristischen Radwege werden vom Land einem einheitlichen Qualitätsmanagement unterworfen. Sie werden nach neuesten Standards instandgesetzt, ausgebaut und unterhalten. Ihre Routen werden mit dem Alltagsverkehr sinnvoll verknüpft.

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ÖPNV bis 2035 verdoppeln

Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahver-
kehr (üÖPNV) wird als kommunale P?ichtaufgabe verankert. Ziel ist es, den Anteil des gesamten ÖPNV am Verkehr bis 2035 zu verdoppeln. Begleitend unterstützt das Land die Kommunen ?nanziell und organisatorisch beim Ausbau und Betrieb des öffentlichen Verkehrs, so dass alle Gemeinden Brandenburgs mindestens im Stundentakt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und eine mit den Abfahrzeiten der Züge abgestimmte Anbindung an die Regionalbahnhöfe 
haben. Das Land unterstützt die Kommunen außerdem aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von kreis- / gemeindeübergreifenden ÖPNV-Verbindungen.

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Umstieg erleichtern

Das Land beachtet bei seinen Planungen, dass alle Angebote des Umweltverbundes sinnvoll miteinander verknüpft werden, Fahrpläne aufeinander abgestimmt sind und der Zugang zu Bahnsteigen und Bushaltestellen sowie die Benutzung der Fahrzeuge durchgehend barrierefrei sind. Die Möglichkeit zur Mitnahme von Fahrrädern in Bussen und Bahnen wird ?ächendeckend deutlich ausgebaut, mit dem Ziel, die Kapazitäten bis zum Jahr 2035 zu verdoppeln. Alle Bahnhöfe und Haltestellen erhalten sichere Fahrradabstellanlagen. Die Möglichkeiten, mit einem Fahrschein ein Fahrrad auszuleihen, werden ausgebaut.

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Tarifsystem

Das Land setzt sich dafür ein, das Tarifsystem innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) zu reformieren, um die Tarife einfacher und sozial gerechter zu gestalten. Das Land ermöglicht den Kommunen mehr Freiraum, um für besondere Bedarfe regionale und lokale Tarife mit alternativen Finanzierungsmodellen zu entwickeln (z. B. Bürgertickets). 

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Fußverkehr fördern

Als Grundlage für ein Förderprogramm erarbeitet das Land eine Fußverkehrsstrategie mit Qualitätskriterien, um das Zu-Fuß-Gehen in allen Kommunen sicher und barrierefrei zu machen und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Jeder Bahnhof und jede Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs muss über einen sicheren, barrierefreien und attraktiven Fußweg erreichbar sein.

9

Verkehrssicherheit erhöhen

Das Land fördert Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden flächendeckend erhöhen. Dazu gehört auch, den Ermessensspielraum zugunsten von Tempo 30 bei der Ausweisung auf Hauptverkehrsstraßen voll auszuschöpfen. Die Landesregierung informiert hierzu alle zuständigen Behörden in einem Runderlass.

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Klimaverträgliche Infrastruktur fördern

Das Land richtet die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und die Finanzierung des Fuhrparkes im öffentlichen Verkehr strikt am Ziel der Klimaverträglichkeit aus. Das Land setzt sich aktiv dafür ein, auch die Förderungen durch die Bundesebene und die EU an diesem Ziel auszurichten. Bei der Wirtschaftsförderung entwickelt das Land Anreize für Unternehmen, die zu innovativen und klimaverträglichen Mobilitätslösungen arbeiten und forschen, wie z. B. Wasserstofftechnologie, Schienenfahrzeugbau etc. Das Land soll außerdem seine Förderung für 
Infrastruktur des Schienengüterverkehrs ausbauen und neue Antriebskonzepte fördern.

Die Landesregierung legt dem Landtag und der Öffentlichkeit zweijährlich einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der im Mobilitätsgesetz formulierten Ziele vor.